FeV
Verweise
in § 40 FeV

FeV  
Fahrerlaubnis-Verordnung

Spezialisierungen

Straßenverkehrsrecht

Dem Fahreignungs-Bewertungssystem sind die in Anlage 13 bezeichneten Zuwiderhandlungen mit der dort jeweils festgelegten Bewertung zu Grunde zu legen.
Quelle: BMJ
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