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Verweise
in § 9 FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
  1. Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
  1. Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
  1. Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
  1. Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.
Quelle: BRAK
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