Verweise
in § 9 FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Steuerrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
- Buchführung und Bilanzwesen einschließlich des Rechts der Buchführung und des Jahresabschlusses,
- Allgemeines Abgabenrecht einschließlich Bewertungs- und Verfahrensrecht,
- Besonderes Steuer- und Abgabenrecht in den Gebieten:
a) Einkommen-, Körperschaft- und Gewerbesteuer, b) Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht,
c) Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht.
- Steuerstrafrecht sowie Grundzüge des Verbrauchsteuer- und internationalen Steuerrechts einschließlich des Zollrechts.
Quelle: BRAK
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