Verweise
in § 14q FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Sportrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen
- selbstgesetztes Recht der Sportverbände im Rahmen der Verbandsautonomie und deren Organisationsstrukturen, insbesondere Satzungen und Statuten nationaler und internationaler Sportorganisationen,
- nationale und internationale Sportverbands- und -schiedsgerichtsbarkeit,
- sportrechtliche Bezüge des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, Strafprozessrecht sowie zwischenstaatliches und Völkerrecht,
- Schutz vor Sportmanipulationen, insbesondere durch sog. Doping, sportrechtliche Bezüge des Arzneimittelrechts,
- Vereinsrecht und Grundzüge des Gesellschaftsrechts,
- sportrechtliche Bezüge des Medienrechts, insbesondere der Fernseh-, Internet- und Hörfunkrechte,
- Recht des geistigen Eigentums, insbesondere Persönlichkeitsrecht sowie Urheber- und Markenrecht,
- Recht des Sponsorings, Recht der staatlichen Sportförderung und Subventionsrecht, Sportwettrecht,
- sportrechtliche Bezüge des nationalen und internationalen Haftungsrechts,
- Grundzüge des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts,
- Sportvertragsrecht, sportrechtliche Bezüge des Dienst- und Arbeitsvertragsrechts.
Quelle: BRAK
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