Verweise
in § 14n FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
- Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
- International vereinheitlichtes Handelsrecht,
- International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht, 5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
- Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
- Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
- Grundzüge der Rechtsvergleichung.
Quelle: BRAK
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