FAO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 14n FAO

FAO  

Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet internationales Wirtschaftsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Kollisionsrecht (IPR) der vertraglichen und außervertraglichen Schuldverhältnisse,
  1. Internationales Zivilprozess- und Schiedsverfahrensrecht,
  1. International vereinheitlichtes Handelsrecht,
  1. International vereinheitlichtes Gesellschaftsrecht, 5. Europäisches Beihilfen- und Wettbewerbsrecht,
  1. Grundzüge der Regelungen zur Korruptions-, Betrugs- und Geldwäschebekämpfung im internationalen Rechtsverkehr,
  1. Grundzüge im internationalen Steuerrecht,
  1. Grundzüge der Rechtsvergleichung.
Quelle: BRAK
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 14n FAO
Keine Notizen vorhanden.