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in § 14l FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Bank- und Kapitalmarktrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Geschäftsverbindung zwischen Bank und Kunden, insbesondere
a) Allgemeine Geschäftsbedingungen,
b) Bankvertragsrecht, c) das Konto und dessen Sonderformen,
  1. Kreditvertragsrecht und Kreditsicherung einschließlich Auslandsgeschäft,
  1. Zahlungsverkehr, insbesondere
a) Überweisungs-, Lastschrift-, Wechsel- und Scheckverkehr,
b) EC-Karte und Electronic-/Internet-Banking,
c) Kreditkartengeschäft,
  1. sonstige Bankgeschäfte – insbesondere im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG – z.B. Pfandbriefgeschäft, Finanzkommissionsgeschäft, Depotgeschäft, Garantiegeschäft, Emissionsgeschäft, Konsortialgeschäft einschließlich Auslandsgeschäft,
  1. Kapitalmarkt- und Kapitalanlagerecht, insbesondere Wertpapierhandel, Investmentgeschäft, alternative Anlageformen, Vermögensverwaltung, Vermögensverwahrung,
  1. Factoring/Leasing,
  1. Geldwäsche, Datenschutz, Bankentgelte,
  1. Recht der Bankenaufsicht, Bankenrecht der europäischen Gemeinschaft und Kartellrecht,
  1. Steuerliche Bezüge zum Bank- und Kapitalmarktrecht,
  1. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Quelle: BRAK
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