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Verweise
in § 14j FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
  1. Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
  1. Rundfunkrecht,
  1. wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
  1. Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
  1. Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Quelle: BRAK
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