Verweise
in § 14j FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Urheber- und Medienrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Urheberrecht einschließlich des Rechts der Wahrnehmungsgesellschaften, Leistungsschutzrechte, Urhebervertragsrecht, internationale Urheberrechtsabkommen,
- Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht, Musikvertragsrecht, 3. Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung,
- Rundfunkrecht,
- wettbewerbsrechtliche und werberechtliche Bezüge des Urheber- und Medienrechts, Titelschutz,
- Grundzüge des Mediendienste-, Teledienste- und Telekommunikationsrechts, des Rechts der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie des Rechts der deutschen und europäischen Kulturförderung,
- Verfahrensrecht und Besonderheiten des Prozessrechts.
Quelle: BRAK
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