Verweise
in § 14g FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Transport- und Speditionsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Straßentransports einschließlich des Rechts der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Transportversicherungsbedingungen,
- Recht des nationalen und grenzüberschreitenden Transports zu Wasser, auf der Schiene und in der Luft,
- Recht des multimodalen Transports,
- Recht des Gefahrguttransports, einschließlich diesbezüglicher Straf- und Bußgeldvorschriften,
- Transportversicherungsrecht,
- Lagerrecht,
- Internationales Privatrecht,
- Zollrecht und Zollabwicklung im grenzüberschreitenden Verkehr sowie Verkehrssteuern,
- Besonderheiten der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit.
Quelle: BRAK
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