Verweise
in § 14f FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
- Internationales Privatrecht im Erbrecht,
- vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
- Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
- steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Quelle: BRAK
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