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Verweise
in § 14f FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Erbrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. materielles Erbrecht unter Einschluss erbrechtlicher Bezüge zum Schuld-, Familien-, Gesellschafts-, Stiftungs- und Sozialrecht,
  1. Internationales Privatrecht im Erbrecht,
  1. vorweggenommene Erbfolge, Vertrags- und Testamentsgestaltung,
  1. Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung, Nachlassinsolvenz und Nachlasspflegschaft,
  1. steuerrechtliche Bezüge zum Erbrecht,
  1. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Quelle: BRAK
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