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Verweise
in § 14e FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Bauvertragsrecht,
  1. Architekten- und Ingenieurrecht,
  1. Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
  1. Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
  1. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Quelle: BRAK
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