Verweise
in § 14e FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Bau- und Architektenrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- Bauvertragsrecht,
- Architekten- und Ingenieurrecht,
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen,
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts,
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Quelle: BRAK
Import:
- Hier liegen deine Dokumente und Notizen
- Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 14e FAO
Keine Notizen vorhanden.