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Verweise
in § 14d FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Verkehrsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Verkehrszivilrecht, insbesondere das Verkehrshaftungsrecht und das Verkehrsvertragsrecht,
  1. Versicherungsrecht, insbesondere das Recht der Kraftfahrtversicherung, der Kaskoversicherung sowie Grundzüge der Personenversicherungen,
  1. Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht,
  1. Verkehrsverwaltungsrecht,
  1. Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Quelle: BRAK
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