FAO
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in § 14c FAO

FAO  

Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Miet- und Wohnungseigentumsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Recht der Wohnraummietverhältnisse,
  1. Recht der Gewerberaummietverhältnisse und Pachtrecht,
  1. Wohnungseigentumsrecht,
  1. Maklerrecht, Nachbarrecht und Grundzüge des Immobilienrechts,
  1. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht, einschließlich Steuerrecht,
  1. Miet- und wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten des Verfahrens- und Vollstreckungsrechts.
Quelle: BRAK
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu
Keine verwandten Dokumente vorhanden.
Notizen
zu § 14c FAO
Keine Notizen vorhanden.