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in § 14b FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Medizinrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Recht der medizinischen Behandlung, insbesondere
a) zivilrechtliche Haftung,
b) strafrechtliche Haftung,
  1. Recht der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung, insbesondere Vertragsarzt- und Vertragszahnarztrecht, sowie Grundzüge der Pflegeversicherung,
  1. Berufsrecht der Heilberufe, insbesondere
a) ärztliches Berufsrecht,
b) Grundzüge des Berufsrechts sonstiger Heilberufe,
  1. Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe, einschließlich Vertragsgestaltung,
  1. Vergütungsrecht der Heilberufe,
  1. Krankenhausrecht einschließlich Bedarfsplanung, Finanzierung und Chefarztvertragsrecht,
  1. Grundzüge des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts,
  1. Grundzüge des Apothekenrechts, 9. Besonderheiten des Verfahrens- und Prozessrechts.
Quelle: BRAK
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