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in § 14a FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
  1. Recht der Versicherungsaufsicht,
  1. Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
  1. Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
  1. Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
  1. Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
  1. Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
  1. Rechtsschutzversicherungsrecht,
  1. Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Quelle: BRAK
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