Verweise
in § 14a FAO
FAO
Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung
Für das Fachgebiet Versicherungsrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
- allgemeines Versicherungsvertragsrecht und Besonderheiten der Prozessführung,
- Recht der Versicherungsaufsicht,
- Grundzüge des internationalen Versicherungsrechts,
- Transport- und Speditionsversicherungsrecht,
- Sachversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Fahrzeug-, Gebäude-, Hausrat-, Reisegepäck, Feuer-, Einbruchdiebstahl- und Bauwesenversicherung),
- Recht der privaten Personenversicherung (insbesondere das Recht der Lebens-, Kranken-, Reiserücktritts-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung),
- Haftpflichtversicherungsrecht (insbesondere das Recht der Pflichtversicherung, privaten Haftpflicht-, betrieblichen Haftpflicht-, Haftpflichtversicherung der freien Berufe, Umwelt- und Produkthaftpflicht, Bauwesenversicherung),
- Rechtsschutzversicherungsrecht,
- Grundzüge des Vertrauensschaden- und Kreditversicherungsrechts.
Quelle: BRAK
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