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Verweise
in § 13 FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Strafrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. Methodik und Recht der Strafverteidigung und Grundzüge der maßgeblichen Hilfswissenschaften,
  1. materielles Strafrecht einschließlich Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht;
  1. Strafverfahrensrecht einschließlich Jugendstraf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren sowie Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsrecht.
Quelle: BRAK
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