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Verweise
in § 12 FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Familienrecht sind nachzuweisen besondere Kenntnisse in den Bereichen:
  1. materielles Ehe-, Familien- und Kindschaftsrecht unter Einschluss familienrechtlicher Bezüge zum Erb-, Gesellschafts-, Sozial-, Schuld-, Steuer- und Vollstreckungsrecht und zum öffentlichen Recht, der nichtehelichen Lebensgemeinschaft und der eingetragenen Lebenspartnerschaft,
  1. familienrechtliches Verfahrens- und Kostenrecht,
  1. Internationales Privatrecht im Familienrecht,
  1. Theorie und Praxis familienrechtlicher Mandatsbearbeitung und Vertragsgestaltung.
Quelle: BRAK
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