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Verweise
in § 11 FAO

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Fachanwältin- und Fachanwaltsordnung

Für das Fachgebiet Sozialrecht sind besondere Kenntnisse nachzuweisen in den Bereichen:
  1. allgemeines Sozialrecht einschließlich Verfahrensrecht,
  1. besonderes Sozialrecht
a) Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung),
b) Recht der sozialen Entschädigung bei Gesundheitsschäden,
c) Recht des Familienlastenausgleichs,
d) Recht der Eingliederung von Menschen mit Behinderung,
e) Sozialhilferecht,
f) Ausbildungsförderungsrecht.
Quelle: BRAK
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