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Verweise
in § 8 FamGKG

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

In Verfahren nach diesem Gesetz sind die verfahrensrechtlichen Vorschriften über die elektronische Akte und über das elektronische Dokument anzuwenden, die für das dem kostenrechtlichen Verfahren zugrunde liegende Verfahren gelten.
Quelle: BMJ
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