FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen und die Gebühr für eine Entscheidung werden in jedem Rechtszug hinsichtlich eines jeden Teils des Verfahrensgegenstands nur einmal erhoben.
Quelle: BMJ
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