FamGKG Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
FamGKG
Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
In Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden.
Quelle: BMJ
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