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Verweise
in § 13 FamGKG

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Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen

ZivilrechtBürgerliches Recht

Familienrecht

In Verfahren nach dem Internationalen Familienrechtsverfahrensgesetz sind die Vorschriften dieses Abschnitts nicht anzuwenden.
Quelle: BMJ
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