FamFG Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
FamFG
Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
ZivilrechtBürgerliches Recht
Familienrecht
Ehesachen sind Verfahren
- 1.
- auf Scheidung der Ehe (Scheidungssachen),
- 2.
- auf Aufhebung der Ehe und
- 3.
- auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe zwischen den Beteiligten.
Quelle: BMJ
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