EWKFondsG Einwegkunststofffondsgesetz
EWKFondsG
Einwegkunststofffondsgesetz
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Energie- & Umweltrecht
Die Hersteller von Einwegkunststoffprodukten nach Anlage 1 entrichten jährlich eine Sonderabgabe zur Erstattung der Kosten nach Anlage 2 (Einwegkunststoffabgabe).
Quelle: BMJ
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