EVPG
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Anlage EVPG

EVPG  

Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz

(Fundstelle: BGBl. I 2008, 264)

Die Konformitätserklärung muss folgende Angaben enthalten:
1.
Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten;
2.
eine für die eindeutige Bestimmung des Produkts hinreichend ausführliche Beschreibung;
3.
gegebenenfalls die Fundstellen der angewandten harmonisierten Normen;
4.
gegebenenfalls die sonstigen angewandten technischen Normen und Spezifikationen;
5.
gegebenenfalls die Erklärung der Übereinstimmung mit anderen einschlägigen Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft, die die CE-Kennzeichnung vorsehen;
6.
Name und Unterschrift der für den Hersteller oder seinen Bevollmächtigten zeichnungsberechtigten Person.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu Anlage EVPG
Keine Notizen vorhanden.