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Verweise
in § 9 EuPAG

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Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland

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Recht der juristischen Berufe

Wer die Eignungsprüfung ablegen will, hat an das Deutsche Patent- und Markenamt eine Prüfungsgebühr zu entrichten.
Quelle: BMJ
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