Verweise
in § 4 EuPAG
EuPAG
Gesetz über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland
Die Eignungsprüfung wird vor der für die Patentanwaltsprüfung zuständigen Kommission beim Deutschen Patent- und Markenamt abgelegt. Das Deutsche Patent- und Markenamt hat die Ablegung der Eignungsprüfung innerhalb von sechs Monaten nach deren Auferlegung zu ermöglichen.
Quelle: BMJ
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