EU-Kartellverfahrensverordnung Verordnung (EG) Nr. 1/2003
EU-Kartellverfahrensverordnung
Verordnung (EG) Nr. 1/2003
ZivilrechtPrivates WirtschaftsrechtWettbewerbsrecht
Kartellrecht
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenin Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Quelle: EURLEX
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Kartellrecht
Notizen
zu Art. 45 EU-Kartellverfahrensverordnung
Keine Notizen vorhanden.