EU-Kartellverfahrensverordnung
Inhaltsverzeichnis öffnen
Verweise
in Art. 45 EU-Kartellverfahrensverordnung

EU-Kartellverfahrensverordnung  

Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaftenin Kraft.
Sie gilt ab dem 1. Mai 2004.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Quelle: EURLEX
Import:
Hier liegen deine Dokumente und Notizen
Erstelle ein neues Dokument oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Dokument oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Dokumente
zu Kartellrecht
Notizen
zu Art. 45 EU-Kartellverfahrensverordnung
Keine Notizen vorhanden.