EU-Kartellverfahrensverordnung
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Verweise
in Art. 4 EU-Kartellverfahrensverordnung

EU-Kartellverfahrensverordnung  

Verordnung (EG) Nr. 1/2003

Zur Anwendung der Artikel 81 und 82 des Vertrags verfügt die Kommission über die in dieser Verordnung vorgesehenen Befugnisse.
Quelle: EURLEX
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