EU-EnergieKBG EU-Energiekrisenbeitragsgesetz
EU-EnergieKBG
EU-Energiekrisenbeitragsgesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht
Energie- & Umweltrecht
Für die Verwaltung des EU-Energiekrisenbeitrags ist das Bundeszentralamt für Steuern zuständig.
Quelle: BMJ
Import:
- Hier liegen deine Schemata und Notizen
- Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
- Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Energie- & Umweltrecht
Notizen
zu § 6 EU-EnergieKBG
Keine Notizen vorhanden.