EStG Einkommensteuergesetz
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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Anbieter im Sinne dieses Gesetzes sind Anbieter von Altersvorsorgeverträgen gemäß § 1 Absatz 2 des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetzes sowie die in § 82 Absatz 2 genannten Versorgungseinrichtungen.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu § 80 EStG
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