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in § 45e EStG

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Einkommensteuergesetz

1Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom 3. Juni 2003 (ABl. EU Nr. L 157 S. 38) in der jeweils geltenden Fassung im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen umzusetzen.2§ 45d Absatz 1 Satz 2 und Absatz 2 ist entsprechend anzuwenden.
Quelle: BMJ
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