ErbStG
Verweise
in § 11 ErbStG

ErbStG  
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz

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Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

Für die Wertermittlung ist, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, der Zeitpunkt der Entstehung der Steuer maßgebend.
Quelle: BMJ
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