ErbStDV
Verweise
in Eingangsformel ErbStDV

ErbStDV  
Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

Öffentliches RechtVerwaltungsrechtBesonderes Verwaltungsrecht

Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht

Auf Grund des § 36 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe e des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Februar 1997 (BGBl. I S. 378) verordnet die Bundesregierung:
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Steuerrecht & Steuerverfahrensrecht
Notizen
zu Eingangsformel ErbStDV
Keine Notizen vorhanden.