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Verweise
in § 113 EnWG

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Energiewirtschaftsgesetz

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Energie- & Umweltrecht

Laufende Wegenutzungsverträge, einschließlich der vereinbarten Konzessionsabgaben, bleiben unbeschadet ihrer Änderung durch die §§ 36, 46 und 48 im Übrigen unberührt.
Quelle: BMJ
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