EinwV
Verweise
in § 8 EinwV

EinwV  
Einwilligungsverwaltungsverordnung

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist die unabhängige Stelle, die für die Anerkennung von Diensten zur Einwilligungsverwaltung zuständig ist.
Quelle: BMJ
Import:
Hier liegen deine Schemata und Notizen
Erstelle ein neues Schema oder eine neue Notiz über die Symbolleiste über dem Gesetzestext.
Öffne ein bestehendes Schema oder eine Notiz in der rechten Spalte oder direkt im Text.
Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu § 8 EinwV
Keine Notizen vorhanden.