Verweise
in § 10 EinwV
EinwV
Einwilligungsverwaltungsverordnung
Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
- 1.
- die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
- 2.
- ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.
Quelle: BMJ
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