EinwV
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Verweise
in § 10 EinwV

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Einwilligungsverwaltungsverordnung

Ein Dienst zur Einwilligungsverwaltung wird auf Antrag anerkannt, wenn er
1.
die Anforderungen des Teils 2 erfüllt und
2.
ein Sicherheitskonzept nach § 12 vorgelegt hat.
Quelle: BMJ
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