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in Art. 6 EGVVG

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Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz

Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die in § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bezeichneten Altverträge.
Quelle: BMJ
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