EGVVG Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz
EGVVG
Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz
Spezialisierungen
Versicherungsrecht
Das Versicherungsvertragsgesetz gilt nicht für die in § 190 des Gesetzes über den Versicherungsvertrag in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bezeichneten Altverträge.
Quelle: BMJ
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zu Versicherungsrecht
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