EGovG NRW
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in § 2 EGovG NRW

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Allgemeines Verwaltungsrecht

Das Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen vom 16. Dezember 2003 (GV. NRW. S. 766) in der jeweils geltenden Fassung bleibt unberührt.
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