EGHGB Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
EGHGB
Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch
ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht
Handelsrecht
§ 342b des Handelsgesetzbuchs in der vom 26. November 2015 geltenden Fassung findet ab dem 1. Januar 2016 Anwendung.
Quelle: BMJ
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