EGHGB
Verweise
in Art. 5 EGHGB

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Einführungsgesetz zum Handelsgesetzbuch

ZivilrechtPrivates Wirtschaftsrecht

Handelsrecht

Auf Bergwerksgesellschaften, die nach den Vorschriften der Landesgesetze nicht die Rechte einer juristischen Person besitzen, findet § 1 des Handelsgesetzbuchs keine Anwendung.
Quelle: BMJ
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