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Einführungsgesetz zum Aktiengesetz

1.AbschnittÜbergangsvorschriften§§ 1-26q
2.AbschnittAnwendung aktienrechtlicher Vorschriften auf Unternehmen mit anderer Rechtsform§§ 27-28a
3.AbschnittAufhebung und Änderung von Gesetzen§§ 29-44
4.AbschnittSchlußvorschriften§§ 45-46
Quelle: BMJ
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