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Verweise
in § 99b EEG

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Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Bundesnetzagentur berichtet der Bundesregierung bis zum 31. Dezember 2024 und dann jährlich über Erfahrungen mit den Bestimmungen dieses Gesetzes zur Sicherung der Bürgerenergie und der Bürgerbeteiligung.
Quelle: BMJ
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