DSGVO Datenschutz-Grundverordnung
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
(1)
Die Richtlinie 95/46/EG wird mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben.
(2)
Verweise auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Verweise auf die vorliegende Verordnung. Verweise auf die durch Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG eingesetzte Gruppe für den Schutz von Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten als Verweise auf den kraft dieser Verordnung errichteten Europäischen Datenschutzausschuss.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 94 DSGVO
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