Verweise
in Art. 31 DSGVO
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung
Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.
Quelle: EURLEX
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