DSGVO
Verweise
in Art. 31 DSGVO

DSGVO  
Datenschutz-Grundverordnung

Spezialisierungen

Informations-, Medien- & Datenschutzrecht

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.


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