DSGVO
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Verweise
in Art. 31 DSGVO

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Datenschutz-Grundverordnung

Der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter und gegebenenfalls deren Vertreter arbeiten auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zusammen.


Quelle: EURLEX
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