DSG NRW
Verweise
in § 66 DSG NRW
DSG NRW
Datenschutzgesetz NRW
Der Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können.
Quelle: Justizportal NRW
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