DSA Digital Services Act
DSA
Digital Services Act
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
(1)
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung imAmtsblatt der Europäischen Unionin Kraft.
(2)
Diese Verordnung gilt ab dem 17. Februar 2024.
Artikel 24 Absätze 2, 3 und 6, Artikel 33 Absätze 3 bis 6, Artikel 37 Absatz 7, Artikel 40 Absatz 13 und Kapitel IV Abschnitte 4, 5, und 6 gelten jedoch ab dem 16. November 2022.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Quelle: EURLEX
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 93 DSA
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