DSA Digital Services Act
DSA
Digital Services Act
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Anbietern von Vermittlungsdiensten wird keine allgemeine Verpflichtung auferlegt, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder aktiv nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hindeuten.
Quelle: EURLEX
Import:
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 8 DSA
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