DRiG Deutsches Richtergesetz
Verwaltungsprozessrecht
- 1.
- wenn der Ernannte nicht die Befähigung zum Richteramt besaß,
- 2.
- wenn die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung eines Richterwahlausschusses unterblieben war und der Richterwahlausschuß die nachträgliche Bestätigung abgelehnt hat,
- 3.
- wenn die Ernennung durch Zwang, arglistige Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde oder
- 4.
- wenn nicht bekannt war, daß der Ernannte ein Verbrechen oder Vergehen begangen hatte, das ihn der Berufung in das Richterverhältnis unwürdig erscheinen läßt, und er deswegen rechtskräftig zu einer Strafe verurteilt war oder wird.
Übersicht: Arten des vorläufigen Rechtsschutzes im Verwaltungsverfahren
Übersicht über die Arten und Rechtsfolgen des einstweiligen Rechtsschutzes nach den §§ 47; 80, 80a; 123 VwGO je nach statthaftem Hauptsacheverfahren.
|
Statthaftes Hauptsache-verfahren |
|||
|
Vorläufiger Rechtsschutz |
Grds. hat schon der Widerspruch / die Anfechtungsklage selbst aufschiebende Wirkung Entfällt diese gem. § 80 II VwGO: |
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
|
|
Regelungs-inhalt |
|
|
|