DRiG Deutsches Richtergesetz
DRiG
Deutsches Richtergesetz
Öffentliches RechtVerwaltungsrecht
Verwaltungsprozessrecht
Soweit in anderen Gesetzen und Verordnungen auf Vorschriften oder Bezeichnungen verwiesen wird, die durch dieses Gesetz aufgehoben werden, treten an ihre Stelle die entsprechenden Vorschriften oder die Bezeichnungen dieses Gesetzes.
Quelle: BMJ
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