DMA Digital Markets Act
DMA
Digital Markets Act
Spezialisierungen
Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
(1)
Die Kommission und die Mitgliedstaaten arbeiten eng zusammen und koordinieren ihre Durchsetzungsmaßnahmen, um eine kohärente, wirksame und komplementäre Durchsetzung von Rechtsinstrumenten, die auf Torwächter im Sinne dieser Verordnung angewendet werden, zu gewährleisten.
(2)
Die Kommission kann soweit erforderlich nationale Behörden zu allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Verordnung konsultieren.
Quelle: EURLEX
Import:
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Schemata
zu Informations-, Medien- & Datenschutzrecht
Notizen
zu Art. 37 DMA
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