Verweise
in Art. 37 DGA
DGA
Data Governance Act
Einrichtungen, die am 23. Juni 2022 die in Artikel 10 genannten Datenvermittlungsdienste bereits erbringen, müssen den in Kapitel III festgelegten Verpflichtungen ab dem 24. September 2025 nachkommen.
Quelle: EURLEX
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