DesignV Designverordnung
DesignV
Designverordnung
Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
- 1.
- das Aktenzeichen der Anmeldung,
- 2.
- den Namen des Anmelders und
- 3.
- das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.
Quelle: BMJ
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Schemata
zu
Keine verwandten Schemata vorhanden.
Notizen
zu § 13 DesignV
Keine Notizen vorhanden.