DesignV
Verweise
in § 13 DesignV

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Designverordnung

Ein Antrag auf Weiterbehandlung der infolge Fristversäumnisses zurückgewiesenen Anmeldung (§ 17 Absatz 1 des Designgesetzes) muss folgende Angaben enthalten:
1.
das Aktenzeichen der Anmeldung,
2.
den Namen des Anmelders und
3.
das Datum des Beschlusses, auf den sich der Antrag bezieht.
Quelle: BMJ
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